Einsichtnahme in die Entwürfe der
- Haushaltssatzung 2025 mit Haushaltsplan und seinen Anlagen
- Wirtschaftspläne 2025 der Verbandsgemeindewerke
- Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen -
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen der Verbandsgemeinde sowie die Entwürfe der Wirtschaftspläne für das Jahr 2025 der Verbandsgemeindewerke liegen, gemäß § 97 I GemO, während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters bis zur Beschlussfassung über die Entwürfe durch den Verbandsgemeinderat, zur Einsichtnahme aus.
Vorschläge zu den genannten Planentwürfen können innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung durch die Einwohner der Verbandsgemeinde Selters bei der oben genannten Stelle schriftlich eingereicht werden. Der Verbandsgemeinderat wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung 2025 und der Wirtschaftspläne 2025 über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung am 10.12.2024 beraten und beschließen.
Selters, den 21.11.2024
Verbandsgemeinde Selters/WW.
Oliver Götsch
Bürgermeister