Auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen dürfen Hunde nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern.
Ferner ist es verboten, Hunde ohne geeigneten Führer auszuführen oder frei umherlaufen zu lassen sowie sie auf Kinderspielplätze mitzunehmen oder in Brunnen, Weihern oder Wasserbecken baden zu lassen.
Halter und Führer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentliche Anlagen und Gehflächen öffentlicher Straßen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigt werden. Zur Beseitigung eingetretener Verunreinigung sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise verpflichtet.
Angezeigte Zuwiderhandlungen können und werden im Wege eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 € geahndet.
Wir bitten um Beachtung!
Verbandsgemeindeverwaltung Selters
Ordnungsamt