Wirtschaftssatzung
des Zweckverbandes Abwassergruppe Holzbach
für das Wirtschaftsjahr 2025
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwassergruppe Holzbach hat aufgrund des § 7 Absatz 1 Nr. 8 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in der Fassung vom 02.03.2017 (GVBl. S. 21) in Verbindung mit den §§ 95 ff und § 24 GemO vom 14.12.1973 (GVBl. S. 419) – zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.05.2023 (GVBl. S. 133) – und § 9 seiner Verbandsordnung vom 01.02.1989 in der Änderungsfassung vom 29.11.1996 in Verbindung mit §§ 15 ff der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung für Rheinland-Pfalz – EigAnVO - vom 05.10.1999 (GVBl. S. 373) am 14.11.2024 folgende Wirtschaftssatzung beschlossen; diese wird, nachdem die Aufsichts- und Dienstleitungsdirektion Trier - als Aufsichtsbehörde - mit Schreiben vom 16.12.2024 mitgeteilt hat, sie werde Bedenken wegen Rechtsverletzung nicht geltend machen, hiermit öffentlich bekannt gemacht:
§ 1 | |||||
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt auf | |||||
1. im Erfolgsplan |
| Erträge |
| 999.600,00 € | |
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| Aufwendungen |
| 999.600,00 € | |
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2. im Vermögensplan |
| Einnahmen |
| 448.100,00 € | |
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| Ausgaben |
| 448.100,00 € | |
§ 2 | |||||
Kredite zur Finanzierung der Investitionen werden nicht erforderlich. | |||||
§ 3 | |||||
Verpflichtungsermächtigungen werden festgesetzt: | |||||
Für das Wirtschaftsjahr 2026 |
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| 0,00 € | ||
§ 4 | |||||
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden kann, wird festgesetzt auf | |||||
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| 100.000,00 € | |
§ 5 | |||||
Die Umlage, die der Zweckverband zur Deckung seiner Aufwendungen von den Verbandsmitgliedern erhebt, wird auf | |||||
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| 993.100,00 € | |
festgesetzt. Hiervon haben die Verbandsmitglieder entsprechend ihrem Anteil Abschlagszahlungen in gleicher Höhe zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10.2025 zu leisten. | |||||
Dierdorf, den 07.01.2025
Zweckverband Abwassergruppe Holzbach
(Manuel Seiler) (Dienstsiegel)
Verbandsvorsteher
Hinweis:
- Der Wirtschaftsplan 2025 liegt jedermann zur Einsichtnahme während der Dienststunden
vom 19. Februar 2025 bis 01. März 2025
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, Zimmer 105, und
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters, Zimmer 310
öffentlich aus.
- Eine Verletzung der Bestimmungen über
- Ausschließungsgründe (§ 22 Gemeindeordnung) und
- die Einberufung und die Tagesordnung der Sitzung der Zweckverbandsversammlung
(§ 34 Gemeindeordnung)
bei der Beratung und Beschlussfassung über diese Wirtschaftssatzung ist gemäß § 7 Absatz 1 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in Verbindung mit § 24 Absatz 6 der Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Zweckverband Abwassergruppe Holzbach, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, geltend gemacht wird.
Dierdorf, den 07.01.2025
Zweckverband Abwassergruppe Holzbach
(Manuel Seiler) (Dienstsiegel)
Verbandsvorsteher