Symbolbild Natur

VG SELTERS

Zweckverband Entwicklungsverband Westerwälder Seenplatte

Bekanntmachung

1.  Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 und 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2025/2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde am 10.04.2025 den Mitgliedern der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Entwicklungsverband Westerwälder Seenplatte zugeleitet.

1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2025/2026 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg in der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, Zimmer 118, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch die Verbandsversammlung zur Einsichtnahme aus.

Außerdem steht die Haushaltssatzung für die Jahre 2025/2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter www.hachenburg-vg.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen/ zur Einsichtnahme bereit.

2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Mitgliedsgemeinden des Zweckverbandes Entwicklungsverband Westerwälder Seenplatte (Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinden Selters und Hachenburg) haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, Zimmer 118, 57627 Hachenburg, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2025/2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen.

Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg oder elektronisch an finanzverwaltung@hachenburg-vg.de einzureichen.

Die Verbandsversammlung wird rechtzeitig vor ihrem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Hachenburg, den 11.04.2025

Gabriele Greis
Verbandsvorsteherin  


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