Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Marienrachdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 11.03.2024 gemäß § 1 Abs. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Auf dem Glasacker“ beschlossen.
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans „Auf dem Glasacker“ soll auf dem Flurstück 3/6 statt der bisher festgesetzten Wohnbebauung eine Parkfläche für den Kindergarten festgesetzt werden.
Die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans „Auf dem Glasacker“ bleiben von der geplanten 1. Änderung unberührt.
Die 1. Änderung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB erfolgen.
Der geplante Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans „Auf dem Glasacker“ umfasst die Flurstücke 3/5, 3/6 und 3/7 tw. in Flur 6 in der Gemarkung Marienrachdorf, diese grenzen an die Straßen „Auf dem Bruch“ und „Glasacker“ an.
Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der nachstehend abgedruckten Karte dargestellt.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 27 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz ortsüblich bekannt gemacht.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Kartenausschnitt des geplanten Geltungsbereichs werden zusätzlich im Internet unter https://www.selters-ww.de/bauleitplanung/ eingestellt.
Marienrachdorf, den 07.02.2025
(DS) Björn Schäfer
Ortsbürgermeister
