Symbolbild Natur

1. Änderung des Bebauungsplans „Auf dem Glasacker“  - Verfahren nach § 13a Abs. 1 Nr. 1BauGB

Beteiligung der Öffentlichkeit (Veröffentlichung im Internet) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat Marienrachdorf hatte in öffentlicher Sitzung am 11.03.2024 eine 1. Änderung des Bebauungsplans „Auf dem Glasacker“ beschlossen. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans „Auf dem Glasacker“ soll auf dem Flurstück 3/6 in Flur 6 in der Gemarkung Marienrachdorf anstelle der bisher festgesetzten Wohnbebauung eine Parkfläche für den Kindergarten festgesetzt werden. Zur Abschirmung der angrenzenden Wohnbebauung wird an der nördlichen Grenze des Flurstücks 3/6 eine private Grünfläche festgesetzt, auf dem nördlich hiervon gelegenen Flurstück 3/7 werden die Baugrenzen angepasst. Der geplante Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans „Auf dem Glasacker“ umfasst die Flurstücke 3/5, 3/6 und 3/7 tw. in Flur 6 in der Gemarkung Marienrachdorf, diese grenzen an die Straßen „Auf dem Bruch“ und „Glasacker“ an.

Im Verfahren nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB gelten Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft grundsätzlich als bereits zulässig. Umweltbelange sind vorliegend nicht relevant betroffen. Belange des Arten- und Naturschutzes bleiben unberührt. Der Bebauungsplan wird daher im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

Der Geltungsbereich des Plangebietes ist in der angefügten Karte dargestellt.



Der Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung wird in der Zeit vom 28.03.2025 bis einschließlich 28.04.2025 auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Selters unter https://www.selters-ww.de/bauleitplanung im Internet veröffentlicht. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet eingestellt. Umweltbezogene Stellungnahmen zur Planung liegen bisher nicht vor.

Der Inhalt der Bekanntmachung und die veröffentlichten Unterlagen werden zudem über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter http://www.geoportal.rlp.de/portal/karten.html?WMC=20937 zugänglich gemacht.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden und sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@selters-ww.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege übermittelt werden. Es besteht die Möglichkeit, als leicht erreichbare Zugangsmöglichkeit Stellungnahmen unmittelbar oder postalisch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters einzureichen. Zusätzlich zu der Veröffentlichung im Internet werden die vorgenannten Unterlagen in der Zeit vom 28.03.2025 bis einschließlich 28.04.2025 in der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, Zimmer 110, montags und dienstags von 8.00 Uhr - 16.00 Uhr, mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Die Öffentlichkeit kann sich hier über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten.

Soweit der Entwurf des Bebauungsplans in den Festsetzungen auf DIN-Vorschriften Bezug nimmt, werden diese bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters zur Einsicht bereitgehalten.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweise zum Datenschutz: Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO. Alle vollständigen Informationen über die Datenverarbeitung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie unter: 
https://www.selters-ww.de/datenschutz/.


Marienrachdorf, 21.03.2025                                                                                    

Björn Schäfer
Ortsgemeindebürgermeister 



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