Bauleitplanung der Ortsgemeinde Wölferlingen
1. Änderung des Bebauungsplans „Feld-Hofacker-Erweiterung“
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Wölferlingen hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 23.04.2024 gemäß § 1 Abs. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Feld-Hofacker-Erweiterung“ beschlossen.
Der Bebauungsplan „Feld-Hofacker-Erweiterung“ der Ortsgemeinde Wölferlingen wurde am 31.08.2022 als Satzung beschlossen und am 09.02.2023 öffentlich bekanntgemacht. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgte im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB. Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch mit Urteil vom 18.07.2023 das beschleunigte Verfahren gemäß § 13b BauGB als mit dem Unionsrecht unvereinbar erklärt. Auf der Grundlage von § 13b BauGB aufgestellte Bebauungspläne leiden demnach an einem beachtlichen Verfahrensfehler. Daher ist eine Heilung des Bebauungsplans „Feld-Hofacker-Erweiterung“ notwendig.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans „Feld-Hofacker-Erweiterung“ umfasst die Flurstücke 26/4 (tlw.), 28 und 29, Flur 2, Gemarkung Düringen. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der nachstehend abgedruckten Karte dargestellt.
Lageplan:
Im Rahmen des Verfahrens wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 27 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz ortsüblich bekannt gemacht.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Kartenausschnitt des geplanten Geltungsbereichs werden zusätzlich im Internet unter https://www.selters-ww.de/bauleitplanung/ eingestellt.
Wölferlingen, den 16.07.2024 (DS)
Christoph Simon
Ortsbürgermeister