Bauleitplanung der Ortsgemeinde Wölferlingen
1. Änderung des Bebauungsplans „Feld-Hofacker-Erweiterung“
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Ortsgemeinderat Wölferlingen hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 23.04.2024 gemäß § 1 Abs. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, beschlossen, ein Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Feld-Hofacker-Erweiterung“ einzuleiten.
Die Ortsgemeinde Wölferlingen beabsichtigte bereits mit dem Bebauungsplan „Feld-Hofacker-Erweiterung“ eine mittelfristige und bedarfsgerechte Entwicklung des Ortes weiter fortzuführen und den Ortsgrundriss damit abzurunden und in den vorhandenen Natur- und Landschaftsraum einzubinden.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans „Feld-Hofacker-Erweiterung“ umfasst die Flurstücke 26/4 (tlw.), 28 und 29, Flur 2, Gemarkung Düringen. Es sind Ausgleichs- und Kompensationsflächen vorgesehen, die zurzeit erarbeitet werden. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der nachstehend abgedruckten Karte dargestellt.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Hierzu hat die Ortsgemeinde Wölferlingen Bebauungsplanunterlagen – bestehend aus der Planzeichnung, den Textfestsetzungen und der Begründung sowie dem Umweltbericht, dem Fachbeitrag Artenschutz, FFH-Vorprüfung und VSG-Vorprüfung – erarbeiten lassen.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplans „Feld-Hofacker-Erweiterung, 1. Änderung“ bestehend aus Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht, Fachbeitrag Artenschutz, FFH-Vorprüfung sowie VSG-Vorprüfung in der Zeit von
28.03.2025 bis einschließlich 28.04.2025
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters, Zimmer 111, montags und dienstags von 8.00 Uhr - 16.00 Uhr, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr öffentlich ausgelegt und kann von jedermann eingesehen werden. Darüber hinaus werden die Planunterlagen in das Internet eingestellt unter https://www.selters-ww.de/bauleitplanung/. Unter dem Text der Bekanntmachung im Internet können Sie auch den Bebauungsplanentwurf einsehen und im PDF-Format herunterladen.
Während der o.g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an bauleitplanung@selters-ww.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen zu der Planung auch schriftlich, mündlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Wölferlingen, den 18.03.2025 (DS)
Christoph Simon
Ortsbürgermeister