Die Verbandsgemeinde Selters hat 2015 ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept aufgestellt und darin „Zentrale Versorgungsbereiche“ in der Stadt Selters sowie in der Ortsgemeinde Herschbach festgelegt.
Da die Ortsgemeinde Herschbach keine zentralörtliche Funktion wahrnimmt und seinerzeit weniger als 3.000 Einwohner hatte, war dort bislang kein großflächiger Einzelhandel – mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 m² – zulässig. Zwischenzeitlich hat die Ortsgemeinde Herschbach die 3.000 Einwohner-Grenze jedoch deutlich überschritten und unterstützt die Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelsmarktes (Lebensmittel-Vollsortimenter) mit 1.600 m². Daher wird im Zuge dieser 1. Änderung im Einzelhandels- und Zentrenkonzept ein Zentraler Versorgungsbereich „Herschbach-Wiedstraße (Nahversorgung)“ ergänzt.
2024 erfolgten die erforderlichen Beteiligungsverfahren. Auf dieser Grundlage hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2024 die 1. Änderung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen. Dieses soll im Zuge der aktuell laufenden 5. Teil-Fortschreibung des Flächennutzungsplans in die vorbereitende Bauleitplanung der Verbandsgemeinde integriert werden.
Die 1. Änderung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes können Sie auf der Homepage der Verbandsgemeinde Selters unter www.selters-ww.de/bauleitplanung/ herunterladen oder im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters, während der Dienstzeiten einsehen.
56242 Selters, den 17.01.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Selters/Ww.
Fachbereich 2 – Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen