Symbolbild Natur

1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Sonnenberg II“

1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Sonnenberg II“

Veröffentlichung im Internet (zusätzlich auch Öffentliche Auslegung) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat Herschbach hat in seiner Sitzung am 12.12.2022 beschlossen, ein Verfahren zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Sonnenberg II“ einzuleiten.

Gegenüber dem seit 2022 rechtskräftigen Bebauungsplan sollen künftig anstatt einem Gewerbe-/Industriebetrieb mehrere Firmen innerhalb des Plangebietes angesiedelt werden. Aus diesem Grund ist es notwendig, ein inneres Erschließungssystem festzusetzen. Der bisher rechtskräftige Bebauungsplan „Sonnenberg II“ wird vollständig überplant und die ursprünglichen Festsetzungen durch die neuen der 1. Änderung und Erweiterung ersetzt. Des Weiteren wird ein größeres Plangebiet ausgewiesen. Die Gesamtfläche des künftigen räumlichen Geltungsbereichs beträgt ca. 6,1 ha (aktuell 3,5 ha).

Der Geltungsbereich der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Sonnenberg II“ soll folgende Grundstücke in der Gemarkung Herschbach umfassen:

Teilbereich A (Industriegebiet):

  • in Flur 24 die Flurstücke 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 81, 82
  • in Flur 59 die Flurstücke 2/1 tw. und 4 tw.

Teilbereich B (Flächen für Ausgleichs-/Kompensationsmaßnahmen):

  • in Flur 19 das Flurstück 156/2

Der Geltungsbereich ist ergänzend in dem abgedruckten Übersichtsplan dargestellt.

Der Bebauungsplanentwurf – bestehend aus der Begründung, Umweltbericht, Textfestsetzungen, Naturschutzfachlichen Unterlagen und Planurkunde - sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 28. März 2025 bis einschließlich 28. April 2025 auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Selters unter https://www.selters-ww.de/bauleitplanung/ im Internet veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während der Geschäftszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Zimmer 110, Am Saynbach 5-7, als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit öffentlich ausgelegt.

Aufgrund der Erkenntnisse aus dem früheren und bisherigen Bebauungsplanverfahren bestehen keine wichtigen Gründe, die Frist der Veröffentlichung im Internet sowie der öffentlichen Auslegung zu verlängern.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren sind von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange umweltbezogene Stellungnahmen mit wesentlichen Inhalten zu den Themen Wasser, Entwässerung, Abwasserbeseitigung, verkehrliche Erschließung, Lärm, Boden und Baugrund eingegangen. Im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sind keine Stellungnahmen mit umweltrelevanten Belangen eingegangen.

Es liegen umweltbezogene Informationen zu Artenschutz, Schallschutz, sowie die Begründung des Bebauungsplanwurfs mit Hinweisen zu den Umweltbelangen Schutzgut Mensch, Pflanzen, Tiere, Landschaft, Boden, Wasser, Luft, Klima vor, sowie zu Abfällen, Abwasser und Emissionen vor.

Soweit der Entwurf des Bebauungsplans auf DIN-Vorschriften Bezug nimmt – vorliegend DIN 18935, DIN 18916, DIN 45691:2016-12; DIN 45691: 2006-12; DIN 18915; DIN 1054, DIN 18300; DIN18915; DIN 18920 – werden diese bei der Verbandsgemeindeverwaltung zur Einsicht bereitgehalten.

Wir weisen darauf hin, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können und dass diese elektronisch an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@selters-ww.de übermittelt werden sollen. Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan – durch den Ortsgemeinderat Herschbach – unberücksichtigt bleiben können.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die veröffentlichten Unterlagen sind zusätzlich im Internet eingestellt unter https://www.selters-ww.de/bauleitplanung/ und werden über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter http://www.geoportal.rlp.de/portal/karten.html?WMC=20937 zugänglich gemacht.


Herschbach, den 21.03.2025                                           
Axel Spiekermann, Ortsbürgermeister




Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.