Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Selters
2. Änderung des sachlichen Teil-Flächennutzungsplans zur Steuerung der Windenergienutzung in der Verbandsgemeinde Selters
- Isolierte Positivplanung zur Freigabe von Flächen für eine Windenergienutzung in der Gemarkung Sessenhausen
- Veröffentlichung im Internet (zusätzlich öffentliche Auslegung) zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB)
Der bestehende sachliche Teil-Flächennutzungsplan zur Steuerung der Windenergienutzung (im Weiteren als „FNP-Wind“ bezeichnet) stellt derzeit lediglich ca. 173 Hektar als Sondergebietsfläche Windenergienutzung im Bereich des „Hartenfelser Kopfes“ (in den Gemarkungen Hartenfels, Herschbach und Schenkelberg) dar und sperrt im Gegenzug das übrige Gebiet der Verbandsgemeinde (ca. 11.000 Hektar) für eine weitere Windenergienutzung.
Der Verbandsgemeinderat hat daher in seiner Sitzung am 10.10.2023 beschlossen, den „FNP-Wind“ zu ändern, mit dem Ziel, unter anderem weitere Potenzialflächen in der Gemarkung Sessenhausen für eine Windenergienutzung freizugeben; im Anschluss an diesen Bekanntmachungstext ist ein Übersichtsplan der betreffenden Flächen abgedruckt.
Der Verbandsgemeinderat hat am 22.10.2024 weiterhin beschlossen, für die zusätzlich freizugebenden Sonderbauflächen für eine Windenergienutzung zu bestimmen, dass der einzuhaltende Mindestabstand zu Siedlungsgebieten auf 900 Meter festgelegt wird, gemessen ab Mastfußmitte, so dass insbesondere auch der Rotor über die Sonderbaufläche hinausragen darf. Der verminderte Mindestabstand von 900 Meter, gemessen ab Mastfußmitte (gegenüber bislang 1.000 Meter, gemessen von der Rotorspitze) soll künftig auch für die Sonderbauflächen am „Hartenfelser Kopf“ gelten; hierzu ist jedoch noch ein gesondertes Bauleitplanverfahren erforderlich.
Gemäß § 245e Absatz 1 BauGB können zusätzliche Flächen für eine Windenergienutzung ausgewiesen werden, ohne dass davon ausgegangen werden muss, dass die vorhandenen Darstellungen des Flächennutzungsplans zur Erzielung der Rechtswirkungen des § 35 Absatz 3 Satz 3 BauGB nicht ausreichend sind.
Auf dieser Grundlage sollen daher die ca. 31 Hektar in der Gemarkung Sessenhausen – bestehend aus zwei Teilflächen nördlich der Bundesautobahn (BAB 3) sowie südlich der ICE-Strecke – einer Windenergienutzung zugeführt werden. Mit der Darstellung der Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Windenergienutzung in Sessenhausen soll weiterhin der Planvorbehalt des § 35 Absatz 3 BauGB erfüllt werden.
Im 2. Quartal 2024 wurden zunächst die frühzeitigen Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit (§ 3 Absatz 1 BauGB) sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4 Absatz 1 BauGB) durchgeführt. Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.12.2024 über die während der frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen Entscheidungen getroffen und beschlossen, auf der Grundlage des insoweit geringfügig ergänzten und überarbeiteten Entwurfs der 2. Änderung des „FNP-Wind“ die Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit (§ 3 Absatz 2 BauGB) sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4 Absatz 2 BauGB) durchzuführen.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren sind von folgenden Stellen umweltrelevante Stellungnahmen mit den genannten wesentlichen Inhalten eingegangen:
- Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Stellungnahme vom 14.06.2024, Belange der unteren Wasserbehörde
- Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Stellungnahme vom 30.09.2024, Belange der unteren Naturschutzbehörde
- Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Stellungnahme vom 16.10.2024, landesplanerische Stellungnahme
- Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, Stellungnahme vom 20.06.2024
Zudem sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar: Beschreibungen und Bewertungen des Umweltzustandes und der konkreten Standortbedingungen der Änderungen, der Umweltschutzziele übergeordneter Planungen und Vorgaben sowie der Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Lufthygiene und Klima, Landschaftsbild, Energieeffizienz/ erneuerbare Energie, Kultur- und sonstige Sachgüter). Angaben hierzu sind im Umweltbericht – als Bestandteil der Begründung zum Flächennutzungsplan) – zu finden; dort erfolgt auch eine Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen, insbesondere der Betroffenheit der Schutzgüter.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs werden folgende Unterlagen sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung in der Zeit vom 16. Januar 2025 bis einschließlich 17. Februar 2025 auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Selters unter https://www.selters-ww.de/bauleitplanung/ im Internet veröffentlicht:
- Plankarte (Stand 07. Nov. 2024),
- Begründung (Stand Dez. 2024),
- Umweltberichts (Stand Dez. 2024),
- Abwägungstabelle frühzeitige Beteiligung
- Avifauna-Gutachten – Artenschutzrechtliche Einschätzung (Stand Okt. 2024)
sowie
6. die vorgenannten wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.
Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse aus dem bisherigen Flächennutzungsplanverfahren bestehen keine wichtigen Gründe, die eine längere Beteiligungsfrist erfordern würden.
Wir weisen darauf hin, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass Stellungnahmen möglichst elektronisch an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@selters-ww.de übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege, insbesondere postalisch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters, abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Zusätzlich zu der Veröffentlichung im Internet liegen die vorgenannten Unterlagen in der Zeit vom 16. Januar 2025 bis einschließlich 17. Februar 2025 in der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, Zimmer 113, montags und dienstags von 8.00 Uhr - 16.00 Uhr, mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Hinweise zum Datenschutz: Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO. Alle vollständigen Informationen über die Datenverarbeitung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie unter: https://www.selters-ww.de/datenschutz/.
Weiterhin weisen wir darauf hin, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Auslegung erfolgt gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB - Parallelverfahren - (§ 4 a Abs. 2 BauGB).
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter http://www.geoportal.rlp.de/portal/karten.html?WMC=20937 zugänglich gemacht.
56242 Selters, den 07.01.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Selters/Ww.
Fachbereich 2 – Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen