Bauleitplanung der Ortsgemeinde Sessenhausen
3. Änderung des Bebauungsplans „Im Eckersgarten“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
Beteiligung der Öffentlichkeit (Veröffentlichung im Internet) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Ortsgemeinderat Sessenhausen hat am 05.06.2024 beschlossen, eine 3. Änderung des Bebauungsplanes „Im Eckersgarten“ einzuleiten.
Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans „Im Eckersgarten“ beinhaltet die Flurstücke 221/1, 222/3 und 303/2 in Flur 2 der Gemarkung Sessenhausen und kann dem abgedruckten Planausschnitt entnommen werden.
Die 3. Änderung des Bebauungsplans „Im Eckersgarten“ beabsichtigt, die o.g. Flurstücke als Allgemeines Wohngebiet festzusetzen und die Baugrenzen aus der bisherigen 1. und 2. Änderung so miteinander zu verbinden, dass eine durchgängige und zweckmäßige Bebauung der drei Flurstücke ermöglicht werden kann. Des Weiteren soll als textliche Festsetzung ergänzt werden, dass für den Geltungsbereich der vorliegenden 3. Änderung eine Dachneigung bis 38 Grad gilt.
Da es sich vorliegend um eine „Maßnahme der Innenentwicklung“ handelt und auch die übrigen Voraussetzungen des § 13a des Baugesetzbuchs (BauGB) vorliegen, erfolgt die 3. Änderung des Bebauungsplans „Im Eckersgarten“ im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Im beschleunigten Verfahren wird vorliegend von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans „Im Eckersgarten“ mit der Begründung wird in der Zeit vom 21. Juni 2024 bis einschließlich 22. Juli 2024 auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Selters unter https://www.selters-ww.de/bauleitplanung/ im Internet veröffentlicht. Es sind keine Erkenntnisse zu wichtigen Gründen bekannt, die eine längere Veröffentlichungsfrist begründen könnten. Weitere, umweltbezogene Informationen sind nicht verfügbar.
Parallel hierzu liegt der Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplans „Im Eckersgarten“ mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in dieser Zeit in der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters, Zimmer 111, montags und dienstags von 8.00 Uhr - 16.00 Uhr, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Wir weisen darauf hin, dass während der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Diese sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@selters-ww.de übermittelt werden – bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Es besteht die Möglichkeit, als leicht erreichbare Zugangsmöglichkeit Stellungnahmen unmittelbar oder postalisch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters einzureichen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan – durch den Ortsgemeinderat Sessenhausen – unberücksichtigt bleiben.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die veröffentlichten Unterlagen werden zusätzlich im Internet unter https://www.selters-ww.de/bauleitplanung/ eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter http://www.geoportal.rlp.de/portal/karten.html?WMC=20937 zugänglich gemacht.
Sessenhausen, den 11.06.2024
Helmut Lamp
Ortsbürgermeister