Bauleitplanung der Stadt Selters
3. Änderung des Bebauungsplans “Rheinstraße/ Bahnhofstraße“
Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit (Veröffentlichung im Internet) gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Mit ortsüblicher Bekanntmachung im Mitteilungsblatt Nr. 12 vom 21.03.2024 erfolgte die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Bei der der Veröffentlichung im Internet war die FFH-Verträglichkeitsvorprüfung nicht eingestellt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird daher wiederholt. Eine Änderung der Bauleitplanung der Stadt Selters ist gegenüber der Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Selters Nr. 12 vom 21.03.2024 nicht erfolgt.
Mit der 3. Änderung des Bebauungsplans „Rheinstraße/Bahnhofstraße“ wird die Umsetzung des Städtebaulichen Konzepts „Quartier Saynbachaue“ eingeleitet. Dieses verfolgt insbesondere das Ziel einer zeitgemäßen städtebaulichen Entwicklung und strebt eine sinnvolle
Weiternutzung innerörtlicher Flächen im Sinne einer Innenentwicklung an. Dazu zählen auch die Verbesserung des Wohnungsangebots und die Schaffung von Arbeitsplätzen in zentraler Lage. In diesem Sinne gilt es, die vorgesehene städtebauliche Erneuerung und die damit einhergehenden Maßnahmen planungsrechtlich vorzubereiten und zu sichern.
Im Geltungsbereich der 3. Änderung kommt es zu folgenden Änderungen gegenüber der 2. Änderung:
- Detaillierte Festsetzung des zukünftigen Fußgängerbrückenverlaufs
- Erweiterung des Plangebiets zur Rücknahme der Bestandsfestsetzung der Fußgängerbrücke
- Detailanpassungen zu Festsetzungen der Fassadenfarbe (keine Beschränkung, dass alle Seiten eines Gebäudes eine gleiche Farbe aufweisen müssen)
- Detailanpassungen zu Festsetzungen der Dachaufbauten (Ausnahme für Zwerchhäuser und Zwerchgiebel für Höhen von Dachaufbauten, gegenüber dem First des Hauptdachs)
- Detailanpassung zu Fotovoltaik auf Dächern (flächenbündige Anpassung nur auf geneigten Dächern)
- Detailanpassungen zu Festsetzungen von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur
Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (Stärkung der vorgesehenen
Hochstaudenfluren entlang des Bachs, Beschränkung auf heimische Arten)
Der Geltungsbereich umfasst diverse städtische, landeseigene und private Flurstücke in den Fluren 31 und 32 in der Gemarkung Selters. Der geplante Geltungsbereich kann dem angefügten Übersichtsplan entnommen werden.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird in der Zeit vom 10.05.2024 bis einschließlich 10.06.2024 auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Selters unter https://www.selters-ww.de/bauleitplanung/ im Internet veröffentlicht.
Es sind umweltbezogene Informationen der Wasserwirtschaftsbehörden und der Verbandsgemeindewerke zur Hochwassersituation und zur Niederschlags- und Schmutzwasserableitung verfügbar. Weiterhin wurde eine Artenschutzrechtliche Vorprüfung und FFH-Verträglichkeitsvorprüfung erstellt. Es liegt ein Gutachten zur Schalltechnischen Immissionsprognose vor, ebenso die Begründung mit Umweltbericht. Hier finden sich Bewertungen zu den Schutzgütern Mensch und menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen, biologischer Vielfalt, Fläche und Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, sowie zu Schadstoffemissionen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlung und Abfälle.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet eingestellt. Es sind keine Erkenntnisse zu wichtigen Gründen bekannt, die eine längere Auslegungsfrist begründen könnten.
Der Inhalt der Bekanntmachung und die veröffentlichten Unterlagen werden über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter http://www.geoportal.rlp.de/portal/karten.html?WMC=20937 zugänglich gemacht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während der Geschäftszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, Zimmer 110, öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden und sollen elektronisch an die Email-Adresse bauleitplanung@selters-ww.de übermittelt werden.
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege übermittelt werden. Es besteht die Möglichkeit, als leicht erreichbare Zugangsmöglichkeit Stellungnahmen unmittelbar oder postalisch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters einzureichen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben
Selters, 03.05.2024
Rolf Jung
Stadtbürgermeister
![Karte Bauleitplanung der Stadt Selters](https://www.selters-ww.de/bauleitplanung/3-aenderung-des-bebauungsplans-rheinstrasse-bahnhofstrasse-1/240509bkv-wiederholung-3-2-anlage.png?resize=15b46c:780x350c&cid=1acj.3p0y)