Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Selters
5. Teil-Fortschreibung des Flächennutzungsplans
Veröffentlichung im Internet (zusätzlich öffentliche Auslegung) zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB)
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 23. März 2021 beschlossen, eine 5. Teil-Fortschreibung des Flächennutzungsplans vorzunehmen. Anfang 2022 wurden dann die frühzeitigen Beteiligungsverfahren durchgeführt. Hierbei gingen ca. 120 Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie ca. 20 Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung ein.
Der Verbandsgemeinderat hat daraufhin am 18.07.2023 auf der Grundlage dieser Stellungnahmen folgende Änderungen im Entwurf zur 5. Teil-Fortschreibung des Flächennutzungsplans beschlossen:
- In der Gemarkung Selters (bisheriger Änderungspunkt 5-01-01) sollen keine gewerblichen Bauflächen im Bereich „Grießing“ dargestellt werden; der Bereich soll weiterhin als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt bleiben.
- In der Gemarkung Hartenfels (Änderungspunkt 5-05-01) sollen die geplanten gewerblichen Bauflächen am östlichen Rand um ein Gewann reduziert werden.
- In der Gemarkung Freilingen (bisheriger Änderungspunkt 5-06-01 sollen keine Sonderbauflächen Photovoltaik dargestellt werden; der Bereich soll weiterhin als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt bleiben.
- In der Gemarkung Herschbach (bisheriger Änderungspunkt 5-02-03) sollen keine weiteren Sonderbauflächen für großflächigen Einzelhandel entlang der Rheinstraße dargestellt werden; der Bereich soll weiterhin als gemischte Baufläche dargestellt bleiben.
Im Rahmen der 5. Teil-Fortschreibung sollen daher weiterhin:
a) neue gewerbliche Bauflächen dargestellt werden – in den Gemarkungen:
Marienrachdorf (5-04-03a und b und 5-04-04), Hartenfels (5-05-01), Sessenhausen (5-10-01) sowie Krümmel (5-19-02)
b) neue Sonderbauflächendargestellt werden – in den Gemarkungen:
Herschbach (5-02-02 – großflächiger Einzelhandel), Hartenfels (5-05-02 und 5-02-03 – Photovoltaik), Schenkelberg (5-08-01 – Photovoltaik) sowie Vielbach (5-12-01 – Photovoltaik)
c) Festlegungen erfolgen – aufgrund des bestehenden bzw. der aktuell laufenden 1. Teil-Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Verbandsgemeinde Selters – in den Gemarkungen:
Selters und Herschbach (Festlegung von zentralen Versorgungsbereichen (ZVB) und Ergänzungsstandorten für großflächigen Einzelhandel sowie Nahversorgungsstandorten für nicht-großflächigen Einzelhandel)
d) sonstige, kleinere Änderungen erfolgen – in den Gemarkungen:
Selters (5-01-03)
e) Anpassungen des Flächennutzungsplans an bereits durchgeführte, genehmigte Bebauungsplanverfahren vorgenommen werden – in den Gemarkungen:
Selters (5-01-02 und 5-01-04), Herschbach (5-02-01), Marienrachdorf (5-04-01, 5-04-02, 5-05-05 und 5-04-06), Freirachdorf (5-09-01), Sessenhausen (5-10-02 und 5-10-03), Rückeroth (5-14-01), Quirnbach (5-15-01), Goddert (5-16-01), Ellenhausen (5-17-01) sowie Krümmel (5-19-01)
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren sind von folgenden Stellen umweltrelevante Stellungnahmen mit den genannten wesentlichen Inhalten eingegangen:
- Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Stellungnahme vom 10.02.2022
- Landesbetrieb Mobilität Diez, Stellungnahme vom 31.01.2022
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz in Montabaur, Stellungnahme vom 21.02.2022
- Naturschutzinitiative e.V. (NI), Stellungnahme vom 04.02.2022
Zudem sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar: Beschreibungen und Bewertungen des Umweltzustandes und der konkreten Standortbedingungen der Änderungen, der Umweltschutzziele übergeordneter Planungen und Vorgaben sowie der Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaftsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter). Angaben hierzu sind im Umweltbericht – als Bestandteil der Begründung zum Flächennutzungsplan) zu finden; dort erfolgt auch eine Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen, insbesondere der Betroffenheit der Schutzgüter.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs – im Rahmen der 5. Teil-Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Selters – werden folgende Unterlagen sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung in der Zeit vom 13. September 2024 bis einschließlich 14. Oktober 2024 auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Selters unter https://www.selters-ww.de/bauleitplanung/ im Internet veröffentlicht:
- Entwurf der Begründung,
- Entwurf des Umweltberichts,
- Entwurf der Beschreibung der Änderungspunkte und Planentwürfe für die einzelnen Ortslagen
- die vorgenannten vier, wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen,
sowie
5. der Entwurf der 1. Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes.
Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse aus dem bisherigen Flächennutzungsplanverfahren bestehen keine wichtigen Gründe, die eine längere Beteiligungsfrist erfordern würden.
Wir weisen darauf hin, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass Stellungnahmen möglichst elektronisch an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@selters-ww.de übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege, insbesondere postalisch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters, abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Zusätzlich zu der Veröffentlichung im Internet liegen die vorgenannten Unterlagen in der Zeit vom 13. September 2024 bis einschließlich 14. Oktober 2024 in der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, Zimmer 113, montags und dienstags von 8.00 Uhr - 16.00 Uhr, mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Hinweise zum Datenschutz: Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO. Alle vollständigen Informationen über die Datenverarbeitung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie unter: https://www.selters-ww.de/datenschutz/.
Weiterhin weisen wir darauf hin, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Auslegung erfolgt gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB - Parallelverfahren - (§ 4 a Abs. 2 BauGB).
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter http://www.geoportal.rlp.de/portal/karten.html?WMC=20937 zugänglich gemacht.
56242 Selters, den 10.10.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Selters/Ww.
Fachbereich 2 – Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen