Symbolbild Winter

Aufstellung des Bebauungsplans „Auf der Schütz“ 

Beteiligung der Öffentlichkeit (Veröffentlichung im Internet) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB


Der Ortsgemeinderat Herschbach hatte in der Sitzung am 12.12.2022 beschlossen, für den Bereich „Auf der Schütz“ einen Bebauungsplan aufzustellen, um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erschließung und Bebauung dieses Bereiches als Allgemeines Wohngebiet zu schaffen. Die Aufstellung des Bebauungsplans sollte nach § 13 b Baugesetzbuches (BauGB) erfolgen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte mit Urteil vom 18. Juli 2023

§ 13 b BauGB für mit Unionsrecht unvereinbar erklärt, da die zugehörigen Bebauungspläne ohne Umweltprüfung aufgestellt wurden. Bebauungsplanverfahren nach § 13 b BauGB können nach den Vorschriften des § 215a BauGB abgeschlossen werden. Der Gemeinderat Herschbach hat in der Sitzung am 06.05.2024 beschlossen, das nach § 13b aufgestellte Bebauungsplanverfahren „Auf der Schütz“ nach § 215a BauGB abzuschließen.

Die Öffentlichkeit wurde gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig beteiligt. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden könnte, wurden diese auch um Stellungnahmen und Äußerungen zu der Einschätzung der Gemeinde gebeten, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die nach § 2 Absatz 4 Satz 4 BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen wären, oder die als Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes oder der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts entsprechend § 1a Absatz 3 BauGB auszugleichen wären.

Als Ergebnis der Beteiligung und der Abstimmung mit den Behörden wurde der Entwurf des Bebauungsplans überarbeitet.

Die Gemeinde gelangt danach zu der Einschätzung, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die nach § 2 Absatz 4 Satz 4 in der Abwägung zu berücksichtigen wären oder die als Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes oder der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts entsprechend § 1a Absatz 3 auszugleichen wären.

Das größtenteils landwirtschaftlich genutzte Plangebiet mit einer als Wochenendplatz genutzten Fläche mit kleineren Gebäuden entwickelt sich westlich im Anschluss an die vorhandene Wohnbebauung und grenzt südlich an einen Gewerbebetrieb an. Nördlich verläuft die Bundesstraße B 413. Die Bauleitplanung rundet durch die moderate Entwicklung in geringer Tiefe von Osten nach Westen und die Nutzung des Bereichs zwischen Gewerbebetrieb und Bundesstraße das Ortsbild ab, ohne die Wahrnehmung prägender Elemente der Landschaft wesentlich zu tangieren. Es liegen keine geschützten Landschaftsbestandteile im Bereich des Plangebietes.  Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass die langfristige Regulations- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes mit den Wechselwirkungen von Boden, Wasser, Luft, Tieren und Pflanzen durch die Planungen dauerhaft und nachhaltig beeinträchtigt wird.

Der ursprünglich für das Regenrückhaltebecken vorgesehene Standort wurde nach Hinweisen auf eine mögliche hohe naturschutzfachliche Wertigkeit in östliche Richtung verlegt und wird in den südlichen Teil des Plangebiets einbezogen.

Nach der Vorprüfung des Einzelfalls und nachfolgender Änderung des Bebauungsplanentwurfs wird das Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 fortgesetzt.

Der Geltungsbereich des Plangebietes ist in der angefügten Karte dargestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 18.10.2024 bis einschließlich 20.11.2024 auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Selters unter https://www.selters-ww.de/bauleitplanung im Internet veröffentlicht. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet eingestellt.

Der Inhalt der Bekanntmachung und die veröffentlichten Unterlagen werden zudem über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter http://www.geoportal.rlp.de/portal/karten.html?WMC=20937 zugänglich gemacht.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden und sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@selters-ww.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege übermittelt werden. Es besteht die Möglichkeit, als leicht erreichbare Zugangsmöglichkeit Stellungnahmen unmittelbar oder postalisch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters einzureichen. Zusätzlich zu der Veröffentlichung im Internet werden die vorgenannten Unterlagen in der Zeit vom 18.10.2024 bis einschließlich 20.11.2024 in der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, Zimmer 110, montags und dienstags von 8.00 Uhr - 16.00 Uhr, mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht ausgelegt.

Es liegen umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Mensch, Flora und Fauna/Artenschutz, Boden, Wasser, Klima, Luft und Landschaft vor, sowie zu Emissionen, Energie, Entwässerung, Abwasserbeseitigung und Abfällen.

Soweit der Entwurf des Bebauungsplans auf DIN-Vorschriften Bezug nimmt, werden diese bei der Verbandsgemeindeverwaltung zur Einsicht bereitgehalten.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweise zum Datenschutz: Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO. Alle vollständigen Informationen über die Datenverarbeitung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie unter: 
https://www.selters-ww.de/datenschutz/.

 

Herschbach, 14.10.2024


Axel Spiekermann
Ortsbürgermeister 

 

Aufstellung des Bebauungsplans auf der Schuetz

 

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