Symbolbild Natur

Aufstellung des Bebauungsplans „Lebensmittel Vollsortimenter – Kleine Flürchen“ 

Der Ortsgemeinderat Herschbach hat beschlossen, für den Bereich „Kleine Flürchen“ (südlich der Wiedstraße – gegenüber der Einmündung der Straße Sonnenberg) einen Bebauungsplan aufzustellen, um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erschließung und Bebauung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes, hier eines Lebensmittel-VollversorgerMarktes) zu schaffen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Lebensmittel Vollsortimenter – Kleine Flürchen“ soll 2 Teilbereich mit insgesamt ca. 45.330 m² umfassen. Der Teilbereich A umfasst Teilflächen der Flurstück 4 und 5 in Flur 22 sowie Teilflächen der Flurstücke 4 und 11 in Flur 59 – alle in  der Gemarkung Herschbach gelegen; davon sind ca. 13.250 m² als Nettobauland für den Lebensmittel-Vollsortimentsbetrieb vorgesehen und die weiteren Flächen für Bepflanzungen, für forstwirtschaftliche sowie landespflegerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und Maßnahmen zur Oberflächenwasserbewirtschaftung. Der Teilbereich B umfasst das Flurstück 51 in Flur 24 der Gemarkung Herschbach; hier sind weitere landespflegerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der nachstehend abgedruckten Übersichtskarte dargestellt.

Parallel zu dem Bebauungsplanverfahren erfolgt derzeit eine 1. Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes sowie eine 5. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Selters.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB sind von folgenden Stellen umweltrelevante Stellungnahmen mit den genannten wesentlichen Inhalten eingegangen:

  1. Forstamt Hachenburg – Stellungnahme vom 19.04.2024: Es werden grundsätzlich keine Bedenken gegen die Inanspruchnahme von Wald erhoben, jedoch sei ein forstrechtlicher Ausgleich zu schaffen. Aufgrund der überdurchschnittlichen Bewaldung solle jedoch anstelle einer Ersatzaufforstung andere Maßnahmen vorgesehen werden. Es werden weitere Hinweise gegeben.
  2. Kreisverwaltung des Westerwaldkreises – Stellungnahme vom 06.04.2024: Die untere Naturschutzbehörde weist auf landschaftsökologische und naturschutzfachliche Wertigkeiten hin. Weiterhin wird auf die Bedeutung des Plangebietes und der näheren Umgebung für Tierarten hingewiesen. Insoweit wird auf die erforderliche artenschutzrechtliche Prüfung sowie den erforderlichen Umweltbericht verwiesen, die zum Zeitpunkt der frühzeitigen Beteiligungsverfahren noch nicht fertiggestellt waren.
  3. Naturschutzinitiative e.V. (NI), unabhängiger gemeinnütziger, anerkannter Naturschutzverband – Stellungnahme vom 18.04.2024: Die NI kritisiert die geplanten Eingriffe in wertvolle Lebensräume/Habitate. Aufgrund von Totholzbestand und Höhlenstrukturen ergebe sich eine hohe Wertigkeit für verschiedene Arten, auch in dem angrenzenden Offenlandbereich. Amphibien sowie weitere geschützte Arten benötigten die Lebensräume, die durch die Planung zerstört werden sollten.
  4. Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord – Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz – Stellungnahme vom 04.06.2024: Die SGD weist darauf hin, dass Wasserschutzgebiete und Fließgewässer im Plangebiet nicht vorhanden seien und auch keine Hinweise auf Altlastenverdachtsflächen bestünden. Das anfallende Niederschlagswasser sol nach Vorbehandlung und Rückhaltung in einen Weiher abgeleitet werden; hierfür seien Abstimmungen und Erlaubnisse sowie eine Wasserhaushaltsbilanz erforderlich.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  1. Umweltbericht (als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan)

Der Umweltbericht enthält Beschreibungen und Bewertungen der Umweltbelange und eine Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Boden, Wasser, Klima/Luft, Pflanzen/Biotope und Tiere, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter sowie die Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zur Kompensation der nachteiliger Auswirkungen der Planung auf die genannten Schutzgüter.

  1. Artenschutzrechtliche Vorprüfung des Büros für ökologische Fachplanungen (BöFa), Planungsbüro Hager aus Heuchelheim vom 05.07.2024

Die Prüfung des geplanten Vorhabens hinsichtlich der Erfüllung der Verbotstatbestände des § 44 Absatz 1 Bundes-Naturschutzgesetz hat ergeben, dass unter Berücksichtigung vorgeschlagener Maßnahmen keine artenschutzrechtlichen Belange entgegenstünden.

Der Bebauungsplanentwurf, bestehend aus der Planzeichnung und den Textfestsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht sowie die artenschutzrechtliche Vorprüfung und die vorgenannten umweltrelevanten Stellungnahmen und umweltbezogenen Informationen werden in der Zeit vom 06. September 2024 bis einschließlich 07. Oktober 2024 auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Selters unter https://www.selters-ww.de/bauleitplanung/ im Internet veröffentlicht. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet eingestellt. Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse aus dem bisherigen Bebauungsplanverfahren bestehen keine wichtigen Gründe, die eine längere Beteiligungsfrist erfordern würden.

Wir weisen darauf hin, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass Stellungnahmen möglichst elektronisch an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@selters-ww.de übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege, insbesondere postalisch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters, abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Zusätzlich zu der Veröffentlichung im Internet liegen die vorgenannten Unterlagen in der Zeit vom 06. September 2024 bis einschließlich 07. Oktober 2024 in der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, Zimmer 113, montags und dienstags von 8.00 Uhr - 16.00 Uhr, mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Hinweise zum Datenschutz: Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO. Alle vollständigen Informationen über die Datenverarbeitung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie unter: https://www.selters-ww.de/datenschutz/.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich unter https://www.selters-ww.de/beteiligungsverfahren/ in das Internet eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter http://www.geoportal.rlp.de/portal/karten.html?WMC=20937 zugänglich gemacht.


56249 Herschbach, den 02.09.2024

Axel Spiekermann, Ortsbürgermeister 

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