Symbolbild Natur

Bauleitplanung der Ortsgemeinde Maxsain
Aufstellung des Bebauungsplans „Rübengarten 3“
Ergänzendes Verfahren nach § 215a Baugesetzbuch (BauGB)
Beteiligung der Öffentlichkeit (Veröffentlichung im Internet) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Bebauungsplan „Rübengarten 3“ der Ortsgemeinde Maxsain wurde nach § 13b BauGB aufgestellt, um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erschließung und Bebauung dieses Bereiches als Allgemeines Wohngebiet zu schaffen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte mit Urteil vom 18. Juli 2023 § 13 b BauGB für mit Unionsrecht unvereinbar erklärt, insbesondere da diese Bebauungspläne ohne Umweltprüfung aufgestellt wurden.

Durch die Einführung eines neuen § 215 a BauGB, als eine Art „Reparaturvorschrift“ für den aufgehobenen § 13 b BauGB, soll nun Rechtssicherheit geschaffen werden. Das Verfahren wird somit auf Basis des § 215 a BauGB fortgeführt. Vorliegend wurde im Rahmen der naturschutzfachlichen Betrachtungen neben einer artenschutzrechtlichen Risikobetrachtung auch eine UVP-Vorprüfung durchgeführt. Dies genügt den Anforderungen einer umweltrechtlichen Vorprüfung. Das Verfassen eines Umweltberichts sowie die Erstellung einer Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung werden nach wie vor als nicht erforderlich angesehen.

Der Geltungsbereich ist in der angefügten Karte dargestellt.

Im beschleunigten Verfahren wird vorliegend von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Rübengarten 3“ – bestehend aus Planzeichnung, den Textfestsetzungen und der Begründung sowie der UVP-Vorprüfung und artenschutzrechtlichen Verträglichkeitsvorprüfung – wird hierzu gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 27.09.2024 bis einschließlich 28.10.2024 auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Selters unter https://www.selters-ww.de/bauleitplanung/ im Internet veröffentlicht. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich unter dieser Adresse eingestellt. Es bestehen keine wichtigen Gründe, die eine längere Auslegungsfrist erfordern würden.

Der Inhalt der Bekanntmachung und die veröffentlichten Unterlagen werden über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter http://www.geoportal.rlp.de/portal/karten.html?WMC=20937 zugänglich gemacht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während der Geschäftszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, Zimmer 110, öffentlich ausgelegt.

Soweit der Entwurf des Bebauungsplans auf DIN-Vorschriften Bezug nimmt, werden diese bei der Verbandsgemeindeverwaltung zur Einsicht bereitgehalten.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden und sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@selters-ww.de übermittelt werden.

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege übermittelt werden. Es besteht die Möglichkeit, als leicht erreichbare Zugangsmöglichkeit Stellungnahmen unmittelbar oder postalisch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters einzureichen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan – durch den Ortsgemeinderat Maxsain – unberücksichtigt bleiben.

 

Maxsain, den 19.09.2024   

Andre Philippi
Ortsbürgermeister


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