Symbolbild Natur

Bauleitplanung der Ortsgemeinde Herschbach
Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich „Auf der Schütz“
Beendigung des Bebauungsplanverfahrens nach § 215 a BauGB
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung


Der Ortsgemeinderat Herschbach hatte in der Sitzung am 12.12.2022 beschlossen, für den Bereich „Auf der Schütz“ einen Bebauungsplan aufzustellen, um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erschließung und Bebauung dieses Bereiches als Allgemeines Wohngebiet zu schaffen. Die Aufstellung des Bebauungsplans sollte zunächst nach § 13 b des Baugesetzbuches (BauGB) erfolgen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte mit Urteil vom 18. Juli 2023 § 13 b BauGB für mit Unionsrecht unvereinbar erklärt, da die zugehörigen Bebauungspläne ohne Umweltprüfung aufgestellt wurden. Bebauungsplanverfahren nach § 13 b BauGB können nach den Vorschriften des § 215a BauGB abgeschlossen werden. Der Gemeinderat Herschbach hat in der Sitzung am 06.05.2024 beschlossen, dass nach § 13b aufgestellte Bebauungsplanverfahren „Auf der Schütz“ nach § 215a BauGB abzuschließen. 

Das ca. 3,9 ha große Plangebiet befindet sich am nordwestlichen Rand der Ortslage und grenzt an die Wohnbebauung an der Bleichstraße an.

Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der nachstehend abgedruckten Karte dargestellt.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Hierzu hatdie Ortsgemeinde Herschbach einen Bebauungsplanentwurf – bestehend aus der Planzeichnung, den Textfestsetzungen und der Begründung –  erarbeiten lassen.  Ebenso wurde eine Grünlandkartierung durchgeführt und ein Fachbeitrag Naturschutz erstellt. Der Entwurf  des Bebauungsplans wird in der Zeit vom 14. Juni 2024 bis einschließlich 17. Juli 2024 im Internet veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet kann der Entwurf des Bebauungsplans in der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters, Zimmer 110, montags und dienstags von 8.00 Uhr - 16.00 Uhr, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr von jedermann eingesehen werden. Hierbei können Fragen zur Planung gestellt werden und es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Bis einschließlich 17. Juli 2024 können Stellungnahmen zur Planung elektronisch, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters vorgebracht werden, über die der Ortsgemeinderat nachfolgend zu entscheiden hat.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Kartenausschnitt des geplanten Geltungsbereichs werden zusätzlich im Internet unter https://www.selters-ww.de/bauleitplanung/ eingestellt. Unter dem Text der Bekanntmachung im Internet können Sie auch den

Bebauungsplanentwurf einsehen und im PDF-Format herunterladen.

 

Herschbach, 10.06.2024

Axel Spiekermann (DS)
Ortsbürgermeister

Zum vergrößern anklicken


Planurkunde Vorentwurf

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Textliche Festsetzung

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Begründung

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Fachbeitrag Naturschutz

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Bestandsplan

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Grünlandkartierung

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Schalltechnisches Prognosegutachten

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UVP-Vorprüfung

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