Symbolbild Winter

Aufstellung eines Bebauungsplans „Photovoltaikanlage In den Erlen“ Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ortsgemeinderat Schenkelberg hat in der Sitzung am 15. Februar 2024 beschlossen, einen Bebauungsplan „Photovoltaikanlage In den Erlen“ aufzustellen. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplans sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung und zum Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Flurbereich “In den Erlen“ geschaffen werden.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 27 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz ortsüblich bekannt gemacht.

Der geplante Geltungsbereich beinhaltet die Flurstücke 2/5, 3, 4 tw., 7/5 tw., 12 tw. und 15/4 tw., in Flur 11 in der Gemarkung Schenkelberg. Die Größe des geplanten Geltungsbereichs beträgt ca. 9,9 ha. Das Plangebiet liegt nördlich der Ortslage und grenzt an die westlich verlaufende L 292 und die nördlich verlaufende B8 an. Der geplante Geltungsbereich ist aus der angefügten Karte ersichtlich.

 

Schenkelberg, 14.11.2024

Egon Schenkelberg
Ortsbürgermeister


Anklicken zum Vergrößern

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.