Symbolbild Natur

Bauleitplanung der Ortsgemeinde Herschbach 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Sonnenberg II“

Bauleitplanung der Ortsgemeinde Herschbach

1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Sonnenberg II“

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Ortsgemeinderat Herschbach hat in seiner Sitzung am 12.12.2022 beschlossen, ein Verfahren zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Sonnenberg II“ einzuleiten.

Gegenüber dem seit 2022 rechtskräftigen Bebauungsplan sollen künftig anstatt einem Gewerbe-/Industriebetrieb mehrere Firmen innerhalb des Plangebietes angesiedelt werden. Aus diesem Grund ist es notwendig, ein inneres Erschließungssystem festzusetzen. Der bisher rechtskräftige Bebauungsplan „Sonnenberg II“ wird vollständig überplant und die ursprünglichen Festsetzungen durch die neuen der 1. Änderung und Erweiterung ersetzt. Des Weiteren wird ein größeres Plangebiet ausgewiesen. Die Gesamtfläche des künftigen räumlichen Geltungsbereichs beträgt ca. 6,1 ha (aktuell 3,5 ha).

Der Geltungsbereich der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Sonnenberg II“ soll folgende Grundstücke in der Gemarkung Herschbach umfassen:

Teilbereich A (Industriegebiet):

  • in Flur 24 die Flurstücke 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 81, 82
  • in Flur 59 die Flurstücke 2/1 tw.und 4 tw.

Teilbereich B (Flächen für Ausgleichs-/Kompensationsmaßnahmen):

  • in Flur 19 das Flurstück 156/2 tw.
  • Es sind weitere Ausgleichs-/Kompensationsflächen vorgesehen, die zurzeit überarbeitet werden.

Der Geltungsbereich ist ergänzend in dem abgedruckten Übersichtsplan dargestellt.

Gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Hierzu hat die Ortsgemeinde Herschbach Bebauungsplanunterlagen – bestehend aus der Planzeichnung, den Textfestsetzungen, der Begründung mit Umweltbericht sowie dem Fachbeitrag Naturschutz – erarbeiten lassen, die in der Zeit vom 07. Juni 2024 bis einschließlich 08. Juli 2024, in der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters, Zimmer 111, montags und dienstags von 8.00 Uhr - 16.00 Uhr, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr von jedermann eingesehen werden können. Hierbei können Fragen zu der Planung gestellt werden und es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Ergänzend hierzu können bis einschließlich 08. Juli 2024 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters Stellungnahmen zu der Planung vorgebracht werden, über die der Ortsgemeinderat nachfolgend zu entscheiden hat.

Diese Bekanntmachung erfolgt zusätzlich im Internet unter der Adresse https://www.selters-ww.de/bauleitplanung/. Unter dem Text der Bekanntmachung im Internet können Sie auch den Bebauungsplanentwurf einsehen und im PDF-Format herunterladen.


56249 Herschbach, den 22.05.2024

 Axel Spiekermann, Ortsbürgermeister


01 Inhalt

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02 Begründung

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03 Umweltbericht

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04 Textfestsetzungen

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05 Fachbeitrag Naturschutz

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06 Landespflegerischer Planungsbeitrag

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07 Planurkunde

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