Symbolbild Natur

Bebauungsplan „Eichelgarten“ Ergänzendes Verfahren nach §§ 214 und 215a Baugesetzbuch (BauGB)

Bauleitplanung der Ortsgemeinde Weidenhahn


Bebauungsplan „Eichelgarten“

Ergänzendes Verfahren nach §§ 214 und 215a Baugesetzbuch (BauGB)

Beteiligung der Öffentlichkeit (Veröffentlichung im Internet) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Bebauungsplan „Eichelgarten“ der Ortsgemeinde Weidenhahn wurde nach § 13b BauGB aufgestellt, um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erschließung und Bebauung dieses Bereiches als allgemeines Wohngebiet zu schaffen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte mit Urteil vom 18. Juli 2023 § 13 b BauGB für mit Unionsrecht unvereinbar erklärt, insbesondere da diese Bebauungspläne ohne Umweltprüfung aufgestellt wurden.

 

Der Ortsgemeinderat Weidenhahn hat in der Sitzung am 14.03.2024 für den Bebauungsplan „Eichelgarten“ die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens nach §§ 214 und 215a BauGB beschlossen, um den Bebauungsplan „Eichelgarten“ zu heilen. Nach Feststellung der Ortsgemeinde hat die bisherige Planung Umweltauswirkungen aufgezeigt, sodass eine Umweltprüfung durchgeführt wurde und Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen vorgesehen sind.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Eichelgarten“ ist in der angefügten Karte dargestellt.

 

Aufgrund der Vorbefassung aus dem bisherigen Bebauungsplanverfahren wird von einer

erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen und die Offenlage nach

§ 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 04.10.2024 bis einschließlich 11.11.2024 auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Selters unter https://www.selters-ww.de/bauleitplanung/ im Internet veröffentlicht. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet eingestellt.

 

Bei Bemessung der Frist für die Veröffentlichung im Internet sowie der öffentlichen Auslegung wurden Ferienzeiten angemessen berücksichtigt. Weitere wichtige Gründe für eine noch längere Frist sind nicht ersichtlich.

 

Der Inhalt der Bekanntmachung und die veröffentlichten Unterlagen werden über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter http://www.geoportal.rlp.de/portal/karten.html?WMC=20937 zugänglich gemacht.

 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet kann der Entwurf des Bebauungsplans in der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters, Zimmer 110, montags und dienstags von 8.00 Uhr - 16.00 Uhr, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr von jedermann eingesehen werden. Hierbei können Fragen zur Planung gestellt werden, und es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

Es liegen umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaftsbild, Flora und Fauna, Artenschutz, Mensch sowie zu Emissionen, Energie,

Entwässerung und Abwasserbeseitigung vor.

 

Soweit der Entwurf des Bebauungsplans bei Festsetzungen auf DIN-Vorschriften Bezug nimmt, werden diese bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters zur Einsicht bereitgehalten.

 

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden und sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@selters-ww.de übermittelt werden.

 

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege übermittelt werden. Es besteht die Möglichkeit, als leicht erreichbare Zugangsmöglichkeit Stellungnahmen unmittelbar oder postalisch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters einzureichen.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

 

Hinweise zum Datenschutz: Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO. Alle vollständigen Informationen über die Datenverarbeitung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie unter: https://www.selters-ww.de/datenschutz/.

 

 

Weidenhahn, 26.09.2024                                                                       

 Frank Eulberg

Ortsbürgermeister  


Abbildung Bebauungsplan


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