Bauleitplanung der Ortsgemeinde Sessenhausen
Bebauungsplan „Im Neuen Garten“
Ergänzendes Verfahren nach §§ 214 und 215a Baugesetzbuch (BauGB)
Beteiligung der Öffentlichkeit (Veröffentlichung im Internet) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Bebauungsplan „Im Neuen Garten“ der Ortsgemeinde Sessenhausen wurde nach § 13b BauGB aufgestellt, um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erschließung und Bebauung dieses Bereiches als Allgemeines Wohngebiet zu schaffen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte mit Urteil vom 18. Juli 2023 § 13 b BauGB für mit Unionsrecht unvereinbar erklärt, insbesondere da diese Bebauungspläne ohne Umweltprüfung aufgestellt wurden.
Der Ortsgemeinderat Sessenhausen hat in der Sitzung am 05.06.2024 für den Bebauungsplan „Im Neuen Garten“ die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens nach §§ 214 und 215a BauGB beschlossen, um den Bebauungsplan „Im Neuen Garten“ zu heilen. Nach Feststellung der Ortsgemeinde hat die bisherige Planung Umweltauswirkungen aufgezeigt, so dass eine Umweltprüfung durchgeführt wurde und Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen sind. Hierzu wird eine Teilfläche des Flurstücks 18/9 in Flur 5 der Gemarkung Sessenhausen in den Geltungsbereich des Bebauungsplans aufgenommen.
Der Geltungsbereich ist in der angefügten Karte dargestellt.
Aufgrund der Vorbefassung aus dem bisherigen Bebauungsplanverfahren wird von einer
erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen und die Offenlage nach
§ 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 05.07.2024 bis einschließlich 16.08.2024 auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Selters unter https://www.selters-ww.de/bauleitplanung/ im Internet veröffentlicht. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet eingestellt.
Die Frist der Veröffentlichung im Internet sowie der öffentlichen Auslegung wurde im Hinblick auf die Schulferien und die damit verbundene Urlaubszeit bereits um fast zwei Wochen verlängert. Weitere wichtige Gründe für eine noch längere Frist bestehen nicht.
Der Inhalt der Bekanntmachung und die veröffentlichten Unterlagen werden über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter http://www.geoportal.rlp.de/portal/karten.html?WMC=20937 zugänglich gemacht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während der Geschäftszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, Zimmer 110, öffentlich ausgelegt.
Es liegen umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Mensch, Flora und Fauna/Artenschutz, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft und Kultur- und Sachgütern vor, sowie zu Emissionen, Energie, Entwässerung, Abwasserbeseitigung und Abfällen.
Soweit der Entwurf des Bebauungsplans auf DIN-Vorschriften Bezug nimmt, werden diese bei der Verbandsgemeindeverwaltung zur Einsicht bereitgehalten.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden und sollen elektronisch an die Email-Adresse bauleitplanung@selters-ww.de übermittelt werden.
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege übermittelt werden. Es besteht die Möglichkeit, als leicht erreichbare Zugangsmöglichkeit Stellungnahmen unmittelbar oder postalisch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters einzureichen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Sessenhausen, 27.04.2024
Helmut Lamp
Ortsgemeindebürgermeister
![](https://www.selters-ww.de/bauleitplanung/og-sessenhausen-bebauungsplan-im-neuen-garten/240704-bkvf-3-2-karte.png?resize=ea9de0:780x350c&cid=1apa.3v4p)