Landeseigene Grundstücke und Immobilien kaufen
Leistungsbeschreibung
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können Grundstücke und Immobilien erwerben, die das Land Rheinland-Pfalz nicht mehr zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt.
Rechtsgrundlage
Organisationsverfügung für den Landesbetrieb LBB - Bekanntmachung des Ministeriums der Finanzen vom 27. November 2019 (0106 - 450 - P), Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz vom 23. Dezember 2019, Seite 400 ff, in der zuletzt gültigen Fassung.
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