Rundfunkbeitrag - weitere Wohnungen hinzumelden

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie zu Ihrer bestehenden Wohnung eine Zweit- oder Nebenwohnung anmieten oder kaufen, müssen Sie diese beim Beitragsservice anmelden. Dies gilt auch für ausschließlich privat genutzte Ferienwohnungen und Wohnwagen, die Sie überwiegend ortsfest nutzen.

  • Voraussetzungen

    Sie haben bereits eine bestehende Wohnung angemeldet.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    keine

  • Welche Gebühren fallen an?

    keine

  • Rechtsgrundlage

    § 2 Abs. 1 RBStV
    § 7 Abs. 1 i. V m. § 8 Abs. 1 RBStV

  • Was sollte ich noch wissen?

    Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.

  • Kurztext

    Wenn Sie zu Ihrer bestehenden Wohnung eine Zweit- oder Nebenwohnung anmieten oder kaufen, müssen Sie diese beim Beitragsservice anmelden. Dies gilt auch für ausschließlich privat genutzte Ferienwohnungen und Wohnwagen, die Sie überwiegend ortsfest nutzen.


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