Symbolbild Natur

Blühflächen Aktion der VG Selters – „weniger ist mehr!“

Bewusst nicht gemäht!

Abwechslungsreiche Blühflächen stellen eine wichtige Nahrungsquelle für Bienen, Schmetterlinge und weitere Insekten dar. Dies fördert die Artenvielfalt und ermöglicht Ruhezonen für viele weitere Tiere – nicht nur für Insekten!

In einer ersten Bestandsaufnahme im Rahmen des „Blühwiesen-Projektes“ der Verbandsgemeinde Selters, wurden alle im VG-Eigentum liegenden Liegenschaften, auf ihre Eignung als Blühfläche in Betracht gezogen.

Auf dieser Grundlage hat die Verbandsgemeinde in der Gemarkung Goddert (s. Abb.1) und im Eingangsbereich der Kläranlage Freilingen (s. Abb.2) geeignete Standorte für eine Blühfläche gefunden. Somit werden diese Flächen, um mittel- und längerfristig eine natürliche Blühwiese entstehen zu lassen, bewusst nur max. zweimal im Jahr gemäht.


Feldweg
Abbildung 1 Blühfläche in Goddert                             (Quelle: VG Selters)                                                        








Art der Bewirtschaftung der Flächen

  • Kein „Aufbruch“ des Grünlandes und keine „künstliche“ Einsaat, sondern durch Umstellung der Pflege der                      Grünflächen.
  • Diese Art der Grünland-Bewirtschaftung hat sich in Rücksprache mit der Naturschutzbehörde in der Praxis                    nachhaltig bewährt.
  • Durch die extensive (naturverträgliche) Landnutzung der Fläche, wird sich nach etwa zwei Jahren eine „natürliche        Wildblumenwiese“ entwickeln können und die regionale Artenvielfalt nachhaltig stärken.


Blühflächenaktion der VG Selters
Abbildung 2 Blühfläche an der Kläranlage Freilingen  (Quelle: VG Selters)







Durchführung der Grünland-Bewirtschaftung durch Mahd

  • Zweimal im Jahr (Mai/Oktober) über mindestens zwei Jahre.
  • Mäharbeiten werden je nach Wetterlage durchgeführt und können somit früher oder auch später stattfinden.
  • Schnittgut wird von den Flächen abgetragen, um dem Boden Nährstoff zu entziehen bzw. „auszumagern“
  • Aus pflegerischen Gründen (Randbereiche zu Zäunen, landwirtschaftlichen Nutzflächen und Wegen) wird nicht die      gesamte Fläche zur Wildblumenwiesen umgewandelt und in diesen Bereichen weiterhin gemäht

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