E-Rechnung
Unsere Leitweg-ID: 071435007000-001-89
Rheinland-Pfalz hat den zentralen elektronischen Rechnungseingang eingeführt. Damit wird die Richtlinie 2014/55/EU der Europäischen Union umgesetzt, wonach alle öffentlichen Auftraggeber europaweiter Vergabeverfahren, elektronische Rechnungen annehmen und verarbeiten müssen.
Ab dem 18.04.2020 steht den Landes- oder Kommunalverwaltungen daher das digitale Angebot zur Verfügung. Das Land unterstützt die kommunalen Behörden mit einer Anbindung an eine zentrale Rechnungsplattform. Über diese Plattform können alle Unternehmen elektronische Rechnungen an die öffentliche Verwaltung senden.
Die Verbandsgemeinde Selters (Verbandsgemeindeverwaltung und dazugehörigen Ortsgemeinden) setzt daher zukünftig auf den Zentralen E-Rechnungseingang RLP, um E-Rechnungen zu übermitteln und zu empfangen. E-Rechnungen können mit Hilfe dieses zentralen Portals per E-Mail oder direkt per Upload (und zukünftig über das PEPPOL-Netzwerk) übermittelt werden. Das Portal unterstützt den bundesweit gültigen Standard XRechnung.
Um eine E-Rechnung im Format XRechnung über den Zentralen E-Rechnungseingang RLP an die Verbandsgemeinde Selters zu übermitteln, müssen sie sich selbst registrieren.
Eine Anleitung zur Anmeldung, Musterrechnungen sowie weitere Informationen finden Sie bei der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT), die den Standard XRechnung verantwortet und weiterentwickelt.
Wir möchten noch darauf hinweisen, dass diese Vorgehensweise der Übermittlung nicht für die Verbandsgemeindewerke Selters, gilt. Wenn sie eine XRechnung an die Verbandsgemeindewerke Selters schicken wollen, setzen sie sich bitte telefonisch mit den Verbandsgemeindewerken in Verbindung.
Informationen zum Standard XRechnung finden Sie unter:
https://www.xoev.de/xrechnung-16828
Weitere Informationen finden sie unter:
https://e-rechnung.service.rlp.de/de/startseite/
https://e-rechnung.service.rlp.de/de/faq-rechnungssteller/
Darüber hinaus benötigen Sie unsere Leitweg-ID. Diese muss in der XRechnung eingetragen werden. E-Rechnungen ohne Leitweg-ID werden vom Zentralen E-Rechnungseingang RLP nicht verarbeitet.
Die Leitweg-Identifikationsnummer, kurz: Leitweg-ID, wird benötigt, um eingehende E-Rechnungen dem richtigen Rechnungsempfänger zuordnen zu können.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch oder per Email zur Verfügung.