Das „Wahlalter“ (Alter für die Wahlberechtigung) ist für die kommende Europawahl am 09. Juni 2024 von der Vollendung des 18. Lebensjahres auf das 16. Lebensjahr gesenkt worden.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen/-bürger), die am Wahltage das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben.