Informationspflicht
Auf der Grundlage des § 20 (4) VOB/A / §27 (1) UVgO / §37 (4) VgV wird auf der Homepage der Verbandsgemeinde Selters über die aktuellen Ausschreibungen informiert.
Auf der Grundlage des § 20 (3) VOB/A sowie §30 (1) UVgO wird auf der Homepage der Verbandsgemeinde Selters über die vergebenen Aufträge im Zuge der Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändiger Vergabe bzw. Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb informiert, sofern diese folgende Auftragswerte übersteigen:
Bauleistungen (VOB/A)
- Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer.
- Freihändige Vergaben ab einem Auftragswert 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer.
Die Informationen für Bauleistungen (VOB/A) werden 6 Monate vorgehalten.
Liefer- und Dienstleistungsaufträge (UVgO)
Nach Beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer.
Die Informationen für Liefer- und Dienstleistungen (UVgO) werden 3 Monate vorgehalten.