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VG Selters: Jahresabschluss 2023

Aufgrund des § 114 Absatz 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit geltenden Fassung wird öffentlich bekanntgemacht:

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.12.2024 folgenden Beschluss gefasst:

Der Verbandsgemeinderat nimmt vom Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 Kenntnis.

Der Jahresabschluss 2023 wird festgestellt.

Dem Bürgermeister sowie den an den Verwaltungsgeschäften beteiligten Beigeordneten wird Entlastung erteilt.

Der Gesamtabschluss 2023 wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Jahresabschluss 2023 wird wie folgt anerkannt:

Abschlussergebnis:

1. Ergebnisrechnung

Gesamtbetrag Erträge (Pos. 8 und 17)                                                             14.612.445,67 €

Gesamtbetrag Aufwendungen (Pos.15 und 18)                                             - 12.292.620,30 €

Außerordentliches Ergebnis (Pos. 21)                                                                           244,55 €

Jahresüberschuss (Pos. 23)                                                                             2.320.069,92 €

 

2. Finanzrechnung

ordentliche Einzahlungen (Pos. 8 und 17)                                                        11.239.535,51 €

ordentliche Auszahlungen (Pos. 15 und 18)                                                       9.427.971,08 €

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen (Pos. 20)                            1.811.564,43 €

 

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (Pos. 21)                               0,00 €

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Pos. 27)                                                3.172.050,55 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Pos.32)                                                4.316.014,73 €

Saldo aus den Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Pos. 33)         - 1.143.964,18 €

 

Einzahlungen aus Investitionskrediten (Pos. 35)                                                              0,00 €

Auszahlungen aus Investitionskrediten (Pos 36)                                                     32.058,73 €

Saldo aus den Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten (Pos. 37) -  32.058,73 €

 

Finanzmittelüberschuss / Finanzmittelfehlbetrag (Pos. 34 – Pos. 37)           635.541,52 €

 

Saldo der durchlaufenden Gelder (Pos. 41)                                                    - 944.974,80 €

Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr (Pos. 43)           309.433,28 €


3. Teilrechnungen

Die Teilrechnungen (Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen) der einzelnen Teilhaushalte stimmen mit dem Gesamtergebnis überein.

 

4. Bilanz

Aktiva:

  • Anlagevermögen:                                          54.191.607,87 €
  • Umlaufvermögen:                                         28.844.183,28 €
  • Rechnungsabgrenzungsposten:                           93.186,14 €
  • Bilanzsumme:                                              83.128.977,29 €

Der Anteil des Kassenbestandes in der Bilanz zum 31.12.2023 beträgt 6.046.303,05 €.

 

Passiva:

  • Eigenkapital:                                                  32.236.314,18 €
  • Sonderposten:                                               17.344.063,85 €
  • Rückstellungen:                                             12.554.686,00 €
  • Verbindlichkeiten:                                          20.991.330,95 €
  • Rechnungsabgrenzungsposten:                             2.582,31 €
  • Bilanzsumme:                                              83.128.977,29 €

Die Verbandsgemeinde Selters hat  Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen in Höhe von 316.991,25 €.

 

5. Anlagennachweis

Die Veränderung des Anlagevermögens und der Sonderposten durch Zugänge, Abgänge bzw. Abschreibungen und Auflösung von Sonderposten stimmen mit der Bilanz überein.

 

6. Ergebnis

Die stichprobenweise Nachprüfung von Rechnungsbeträgen ergab, dass diese sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt waren.

Bei den Erträgen und Aufwendungen wurde nach den gesetzlichen Bestimmungen verfahren.

Anlagen-, Forderungs-, Verbindlichkeitenübersicht stimmen mit der Bilanz überein.

Die Verwaltung wurde zweckmäßig und wirtschaftlich geführt.

Der Jahresabschluss liegt in der Zeit vom 20.12.2024 bis 15.01.2025 in der Verbandsgemeinde Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters, nach terminlicher Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter Herrn Erhan Evrem (Tel.: 02626/764-55) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Verbandsgemeindeverwaltung Selters, 19.12.2024


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